Datenschutzordnung des 1. BSV Wulferdingsen


Präambel

Der 1. BSV Wulferdingsen e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z. B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins).
Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.


§ 1 Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u. a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem (z. B. in Form von ausgedruckten Listen).
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt.
In all diesen Fällen sind die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.


§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

  1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt.

  2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere folgende Daten der Mitglieder:
    Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.

  3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z. B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.


§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

  1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen und Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben.

  2. Hierzu zählen insbesondere Daten aus allgemein zugänglichen Quellen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.

  3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.

  4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter sowie der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.


§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB.
Der Vorstand stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden.
Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen betroffener Personen zuständig.


§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

  1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z. B. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) nur insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Dabei ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

  2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich Teilnehmer von Versammlungen und Veranstaltungen z. B. zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.

  3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z. B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen eines Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vorname, Nachname und Anschrift zur Verfügung.
    Das Mitglied, das das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und danach vernichtet werden.


§ 6 Kommunikation per E-Mail

  1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.

  2. Beim Versand von E-Mails an mehrere Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt zueinander stehen oder deren private E-Mail-Adressen verwendet werden, sind die Adressen als „bcc“ zu versenden.


§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z. B. Mitglieder des Vorstands, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.


§ 8 Datenschutzbeauftragter

Da im Verein in der Regel weniger als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen.

Sollte die Zahl auf über zehn steigen, wird ein Datenschutzbeauftragter benannt.
Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand stellt sicher, dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen.
Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, beauftragt der Vorstand nach § 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf Basis eines Dienstvertrags.


§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten

  1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung dieser Auftritte obliegt dem Vorstand. Änderungen dürfen ausschließlich durch den Vorstand und den Administrator vorgenommen werden.

  2. Der Vorstand ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.

  3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften benötigen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z. B. Homepage, Facebook, Twitter) die ausdrückliche Genehmigung des Vorstands.
    Für den Betrieb eines Internetauftritts haben sie Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist.
    Bei Verstößen gegen Datenschutzvorgaben oder Weisungen kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung widerrufen.
    Die Entscheidung des Vorstands ist unanfechtbar.


§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt.

  2. Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben oder gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den in der Satzung vorgesehenen Sanktionsmitteln geahndet werden.


§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 24.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.


§ 12 Kontaktaufnahme über Online-Formulare

Der Verein stellt auf seiner Internetseite verschiedene Kontaktformulare zur Verfügung, über die Interessierte elektronische Anfragen an den Verein richten können. Die Verarbeitung der im jeweiligen Formular eingegebenen personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage.
Es werden nur diejenigen Daten erhoben, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.

  1. Allgemeine Anfragen und Beitrittsersuchen
    Verarbeitete Daten: Name, ggf. Name und Geburtsdatum des Kindes, E-Mail-Adresse, bisherige Erfahrungen im Bereich Akrobatik sowie der Inhalt der Nachricht.
    Zweck: Beantwortung der Anfrage sowie Vorbereitung eines möglichen Beitrittsverhältnisses.
    Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bearbeitung von Anfragen).

  2. Anfragen zur Vermietung der Airtrack
    Verarbeitete Daten: Name, E-Mail-Adresse sowie die Nachricht.
    Zweck: Bearbeitung von Vermietungsanfragen.
    Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  3. Buchungsanfragen für Auftritte
    Verarbeitete Daten: Name, E-Mail-Adresse, Nachricht.
    Zweck: Bearbeitung der Buchungsanfrage sowie ggf. Vorbereitung eines Vertragsverhältnisses.
    Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


    Die Daten werden nur solange gespeichert, wie es zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich ist. Erfolgt keine anschließende Mitgliedschaft, Vermietung oder Buchung, werden die Daten spätestens nach sechs Monaten gelöscht.
    Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die technische Bereitstellung der Website erforderlich ist (z. B. Hosting-Dienstleister). Eine Nutzung zu anderen Zwecken findet nicht statt.


§ 13 Nutzung von YouTube

  1. Der Verein betreibt ggf. einen eigenen YouTube-Kanal, um über Vereinsaktivitäten, Sportereignisse und Veranstaltungen zu informieren.
  2. Beim Besuch des YouTube-Kanals werden personenbezogene Daten durch Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, als Betreiber von YouTube verarbeitet.
  3. Auf die Art und den Umfang der durch YouTube vorgenommenen Datenverarbeitung hat der Verein keinen Einfluss. Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von YouTube unter https://policies.google.com/privacy.
  4. Der Verein verarbeitet selbst keine personenbezogenen Daten der Kanalbesucher. Kommentare oder Nachrichten, die Nutzer über YouTube an den Verein richten, werden ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage verwendet.

§ 14 Nutzung von Instagram

  1. Der Verein unterhält ggf. eine offizielle Instagram-Seite zur Öffentlichkeitsarbeit und Darstellung des Vereinslebens.
  2. Verantwortlich für den Betrieb von Instagram ist die Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Irland. Beim Besuch der Instagram-Seite werden personenbezogene Daten (z. B. IP-Adresse, Interaktionsdaten) durch Meta verarbeitet.
  3. Der Verein hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung der durch Meta erhobenen Daten. Es gelten die Datenschutzrichtlinien von Instagram unter https://privacycenter.instagram.com/policy.
  4. Vom Verein veröffentlichte Fotos und Videos auf Instagram zeigen ausschließlich Personen, die ihre Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt haben oder bei öffentlichen Veranstaltungen aufgenommen wurden.
  5. Nachrichten oder Kommentare, die Nutzer über Instagram an den Verein richten, werden ausschließlich zur Bearbeitung der jeweiligen Anfrage genutzt.

§ 15 Nutzung von TikTok

  1. Der Verein kann zur Förderung der Öffentlichkeitsarbeit und Jugendkommunikation eine offizielle TikTok-Seite betreiben.
  2. Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Plattform ist TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, D02 T380, Irland.
  3. Beim Besuch der TikTok-Seite werden personenbezogene Daten durch TikTok verarbeitet. Auf Umfang, Zweck und Dauer dieser Verarbeitung hat der Verein keinen Einfluss. Weitere Informationen sind in der Datenschutzrichtlinie von TikTok unter https://www.tiktok.com/legal/page/eea/privacy-policy abrufbar.
  4. Vom Verein veröffentlichte Inhalte (Videos, Clips, Fotos) zeigen ausschließlich Personen, die ihre Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt haben oder im Rahmen öffentlicher Vereinsveranstaltungen aufgenommen wurden.
  5. Eingehende Nachrichten über TikTok werden ausschließlich zur Beantwortung der jeweiligen Anfrage verwendet.

§ 16 Anpassung der Datenschutzordnung

Diese Datenschutzordnung kann bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen oder der Nutzung weiterer sozialer Medien durch Beschluss des Gesamtvorstands angepasst werden.